
Hochvolt – Qualifizierung und Ausrüstung
Gefahren bei Arbeiten an Hochvolt
Informationen zum Produkt
Bei Arbeiten an Systemen mit Hochvolt (HV) sind in der Werkstatt umfassende Schulung unerlässlich. Elektrofahrzeuge und Hochvoltfahrzeuge sind in der Elektromobilität zunehmend präsent und erfordern spezielle Kenntnisse. In der Hochvolttechnik sind Gefährdungen durch Hochspannung und unsachgemäßen Umgang von Hochvoltkomponenten und Leitungen besonders hoch.
Eine qualifizierte Elektrofachkraft muss die Sicherheitsregeln beachten, um bei Servicearbeiten an Batterien und Hybridfahrzeugen Risiken zu minimieren. Daher ist eine regelmäßige Schulung wichtig, um die Sicherheit bei der Arbeit mit Strom zu gewährleisten und potenzielle Gefahren zu erkennen. Nur so können alle Beteiligten sicher und effizient mit Hochvolttechnik umgehen.
Disclaimer

Zum Schutz der Werkstattmitarbeiter sieht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) folgende Qualifizierung von Personen vor, die Arbeiten an Serienfahrzeugen mit Hochvolt-Systemen und deren Komponenten ausführen.
Alle Angaben in dieser Publikation wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen können wir jedoch weder eine Garantie, noch die juristische Verantwortung übernehmen. Jegliche Haftung unsererseits für Schäden, insbesondere für direkte oder indirekte sowie materielle oder immaterielle, die aus dem Gebrauch oder Fehlgebrauch von Informationen oder unvollständigen bzw. fehlerhaften Informationen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen.
Diese Informationstafel berücksichtigt vorwiegend deutsche und europäische Normen. Bitte beachten: Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsbestimmungen können je nach Land unterschiedlich sein.
Gefahren bei Arbeiten an Hochvolt

Die Gefahren bei der Arbeit mit Hochvolt-Komponenten sind:
- Muskelkontraktionen
- Atemprobleme
- elektrische Körperdurchströmung (Herzstillstand, Kammerflimmern)
- Lichtbogeneinwirkung („Überschlagsblitz“)
- Sekundärunfälle (Sturz, Schnittverletzungen, …)
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Gefahr Personen mit aktiven medizinischen Implantaten dürfen nicht an Hochvolt-Systemen arbeiten. |
Qualifikation und erlaubte Tätigkeiten

Sensibilisierte Person
- Bedienen von Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen
- Wartung und Pflege nach Bedienungsanleitung des Fahrzeugs
- Nutzen bekannter Befüllanschlüsse (z. B. für Motoröl, Kühlwasser, Wischwasser)
- Innen- und Außenreinigung:
Bei Reinigungsarbeiten müssen Motorhaube, Serviceklappen und Abdeckungen geschlossen sein, da sich dahinter Hochvolt-Komponenten befinden. Wenn Hochvolt-Komponenten bei unsachgemäßer Reinigung, z. B. durch hohen Wasserdruck oder aggressive Reinigungsmittel beschädigt werden, besteht Personengefährdung.

Fachkundig unterwiesene Person (FuP)
- Erlaubt sind allgemeine Arbeiten, z. B. Karosseriearbeiten, Öl- und Radwechsel, Arbeiten an der Bremsanlage, Arbeiten am konventionellen Bordnetz (bis 30 V AC und 60 V DC) nach Unterweisung am Fahrzeugtyp. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
- Eine Fachkundige Person der Stufe 2S muss im Betrieb während der Tätigkeiten anwesend sein.
Achtung: Keine Spannungsfreischaltung erlaubt! („Hände weg von orange markierten Komponenten!“) Spannungsfreischaltung nur unter Aufsicht einer Fachkundigen Person (FHV) der Stufe 2S erlaubt.

Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvolt-Systemen im spannungsfreiem Zustand (FHV)
- Messen, Instandsetzen, Auswechseln und Prüfen von spannungsfrei geschalteten Hochvolt-Komponenten.
- Durchführung der Unterweisung zur Fachkundig unterwiesenen Person (FuP) der Stufe 1S. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
- Anleitung und Führung von Fachkundig unterwiesenen Personen (FuP) der Stufe 1S.
Nach der Ausbildungsverordnung 2013 ausgebildete Kfz-Mechatroniker besitzen bereits die Qualifikation 2S.

Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden Hochvolt-Komponenten
- Mindestqualifikation: Fachkundige Person (FHV) nach Stufe 2S.
- Messen, Instandsetzen, Auswechseln und Prüfen von unter Spannung stehenden Hochvolt-Komponenten.
- Austausch von Batteriezellen und Umgang mit beschädigten Fahrzeugen, bei denen die Spannungsfreiheit nicht sichergestellt ist.
- In der Regel ist dabei eine 2. Person erforderlich. Mindestqualifikation: Fachkundig unterwiesene Person (FuP) der Stufe 1S, in Erster Hilfe ausgebildet.
Die Qualifizierungen verfallen nicht. Regelmäßige Weiterbildungen sind empfohlen. Für Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung gelten gesonderte Qualifikationsstufen E, 1E, 2E und 3E.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – Mindestausstattung



Empfohlene zusätzliche Ausstattung an Hilfsmitteln und Werkzeugen
Weiterführende Informationen, Normen und Gesetze
- DGUV-Information 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten am Hochvoltsystem“ (Nachfolger der DGUV-Information 200-005, vormals BGI/GUV-I 8686)
- DGUV-Information 204-003 „Erste Hilfe – Auffinden einer Person“
- Richtlinie ECE R100 der Europäischen Union über die sicherheitstechnischen Anforderungen an den Elektroantrieb von Straßenfahrzeugen
- VDA-Broschüre „Unfallhilfe und Bergen bei Fahrzeugen mit Hochvolt- und 48-Volt-Systemen“
- DIN VDE 0100-410:2018-10 „Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 4-41: Schutzmaßnahmen“
- DIN EN 61140 (VDE 0140-1) „Schutz gegen elektrischen Schlag“
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